Online Informationen für Private Hausratversicherung in Landshut und Umgebung
Hausratversicherung Eine Hausratversicherung ist für alle Verbraucher nützlich. Sie schützt den gesamten Hausrat (Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Schmuck, Hobby- und Sportgeräte, Musikinstrumente usw.) in einer Wohnung oder im Eigenheim vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Feuer, Einbruch/Diebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel. Der Schutz kann auf Schäden bei Fahrraddiebstahl, Überspannungsschäden und Glasbruch gegen Zuschlag erweitert werden. Kraftfahrzeuge können hier nicht versichert werden. Wichtig ist, dass manche Schäden, die entweder kaum kalkulierbar oder aber leicht zu vermeiden sind, von der Versicherung nicht ausgeglichen werden:
• durch glimmende Zigaretten oder Streichhölzer verursachte Sengschäden
• Kurzschluss an elektrischen Einrichtungen, der nicht Folge eines Brandes oder einer Explosion ist
• Einfacher Diebstahl (z.B. bei unverschlossenen Türen)
• Niederschläge, Grund- und Hochwasser (von einigen Versicherungsunternehmen inzwischen optional angeboten)
• Sturmflut, Erdbeben, Lawinen oder Schneedruck (teilweise angeboten)
• Kriegsereignisse. Zu beachten ist, dass die gewählte Versicherungssumme möglichst exakt dem Neuwert des Hausrats entspricht (Hausratversicherung zum Neuwert), insbesondere dann, wenn die Neuanschaffung des verbrannten, beschädigten oder gestohlenen Hausrats den finanziellen Rahmen des Versicherungsnehmers überlasten würde. Vor Abschluss der Versicherung ist es also ratsam, den Neuwert sämtlicher Hausratgegenstände zumindest zu überschlagen und die Versicherungssumme danach zu wählen. Um eine Unter- bzw. Überversicherung zu vermeiden, sollte man sich von Zeit zu Zeit den Neuwert seines Hausrats neu berechnen. Zur Vermeidung einer Unterversicherung kann auch eine so genannte Unterversicherungsverzichts-Klausel vereinbart werden, die bei einer Versicherungssumme von 700 EUR/qm gegeben ist. Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein angegebene Wohnung. Bei Wohnungswechsel geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während der Zeit des Umzuges besteht Versicherungsschutz für beide Wohnungen, jedoch längstens bis zwei Monate nach Umzugsbeginn. Dafür ist der neue Wohnort (mit m²-Fläche der Wohnung) beim Versicherer anzugeben. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass es für einige Gegenstände so genannte Entschädigungsgrenzen (Höchstgrenzen, bis zu deren Höhe ein Schaden bezahlt wird) gibt. Für alle Wert- und Kunstgegenstände liegt diese grundsätzlich bei 20 Prozent der Gesamtversicherungssumme. Wenn diese Gegenstände außerhalb mehrwandiger Stahlschränke mit einem Mindestgewicht oder außerhalb eingemauerter Stahlwandschränke mit mehrwandiger Tür aufbewahrt wurden, gelten folgende Entschädigungsgrenzen:
• Bargeld bis zu 1.500 EUR
• Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere bis zu 5.000 EUR
• Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin bis zu 25.000 EUR Hat man ein Arbeitszimmer in dem man seinem Beruf nachgeht, sollte man bei Abschluss der Hausratversicherung klären, inwieweit die dort befindlichen „beruflichen Gegenstände" mitversichert sind.